TREUINVEST AG - Seit 1979 Ihre Immobilien- und Treuhandpartner.

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Sie bezahlen für Ihre Zweitwohnung in Leukerbad Gemeinde-, Kantons- und direkte Bundessteuern?
Sie haben Ihre Ferienwohnung teilweise fremdfinanziert?
Machen Sie Gebrauch von der Möglichkeit der interkantonalen Steuerausscheidung?
Machen Sie Gebrauch von den internationale Abkommen betreffs Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)?

 

Lassen Sie sich beraten. Aus Erfahrung wissen wir, dass mehrheitlich die legalen Deklarations- und Einsparungsmöglichkeiten aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Vereinbaren Sie mit unseren Experten einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin. Beratung und Mandatsführung in allen nationalen und internationalen Steuerangelegenheiten (beschränkte Steuerpflicht infolge Immobilienbesitzes in der CH). Zivil- und steuerrechtliche Beratung und Betreuung i.S. Niederlassung/Wohnsitznahme in der CH (Herkunft EU-Länder) und  Finanzierungsberatung unter Beachtung steuerlicher Implikationen.

Bewilligunsgfreier Erwerb von Wohnungseigentum in der Schweiz durch Bürger der EU

Käufer aus der EU, die ihren Wohnsitz in Leukerbad nehmen, können gemäss Gesetz und Verordnung eine Wohnung oder ein Haus bewilligungsfrei erwerben. Die sofortige CH-Wohnsitznahme ist auf der Basis der einschlägigen bilateralen Verträge zwischen der EU und der CH möglich. EU-Bürger, die in der CH einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, hier eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten, haben ihr Einkommen und Vermögen in der CH ordentlich zu deklarieren und zu versteuern.

EU-Bürger, die in der CH keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können sich einer Pauschalbesteuerung unterwerfen, die je nach weltweiten Einkommen und Vermögen, finanziell deutliche Vorteile bieten kann. Weitere detaillierte und verbindliche Auskünfte zu dem gesetzlichen Steuerprivileg der pauschalen Besteuerung von Einkommen und Vermögen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Steuerexperten.