Käufer aus der EU die ihren Wohnsitz z. B. in Leukerbad nehmen, können gemäss Gesetz und Verordnung eine Wohnung oder ein Haus bewilligungsfrei erwerben. Die sofortige CH-Wohnsitznahme ist auf der Basis der einschlägigen bilateralen Verträge zwischen der EU und der CH möglich. EU-Bürger, die in der CH einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, hier eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten, haben ihr Einkommen und Vermögen in der CH ordentlich zu deklarieren und zu versteuern. EU-Bürger, die in der CH keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können sich einer Pauschalbesteuerung unterwerfen, die je nach weltweiten Einkommen und Vermögen, finanziell deutliche Vorteile bieten kann.